Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Die Vorteile für Sie als Patient meiner Wahlarztordination sind:
Die Verrechnung der Ordination erfolgt auf Wahlarztbasis. Das heißt die Patienten erhalten in der Regel eine Honararnote, die Sie vor Ort bezahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen zur Rückvergütung.
Für Versicherte der ÖGK wird von der Ordination direkt elektronisch die Rechnung an die ÖGK weitergeleitet mit dadurch beschleunigter Bearbeitung durch die Versicherung.
Magistrat Wels:
Versicherte des Magistrats Wels erhalten keine Rechnung, da eine direkte Verrechnung mit dem Magistrat erfolgt.
KUF, Krankenfürsorgen (Landesbeamte, Gemeinde, etc):
Versicherte erhalten 50 bis 80% des Rechnungsbetrages von der Kasse rückerstattet.
SVS-GW, SVS-LW, BVAEB:
Versicherte erhalten 40 bis 80% von der Kasse rückerstattet.
Österreichische Gesundheitskasse:
Versicherte erhalten in der Regel 20 - 40% des Rechnungsbetrages von ihrer Versicherung zurückerstattet.
Bitte beachten Sie: bei Nichteinhaltung der Termine wird eine Stornogebühr von €75,00 anfallen.